Statuten der Ryffe-Lüt Wangen

 

 1. Name, Sitz & Zweck

 

Die Ryffe Lüt Wangen (übertragen vom Schloss im Ryffe, 12. Jahrhundert) sind im Sinne des ZGB (60 ff) eine Fasnachtsgesellschaft mit gemeinnützigen Zielen. Sie erstreben die Verbreitung urchiger Fasnacht. Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell neutral. Der Sitz der Fasnachtsgesellschaft ist Wangen, SZ.

 

 

 2. Haftbarkeit

 

Für die Verbindlichkeit der Ryffe Lüt Wangen haftet nur das Vereinsvermögen. Dagegen haftet das einzelne Mitglied für Kostüm und Maske.

 

 

 3. Mitgliedschaft

 

Als Mitglied können alle Personen beiderlei Geschlechts aufgenommen werden. Unmündige Personen können mit schriftlicher Zustimmung der Eltern, oder dessen gesezlichen Vertreter, als Mitglied aufgenommen werden. Mitglieder die das 16. Altersjahr, gerechnet wird das Geburtsjahr, nicht erreicht haben, haben kein Stimm- und Wahlrecht.

 

Die Ryffe Lüt Wangen führen folgende Mitgliederkategorien:

 

Aktivmitglieder

Ehrenmitglieder

Passivmitglieder

 

Zur Aufnahme ist eine mündliche oder schriftliche Anmeldung an den jeweiligen Präsidenten vor der Hauptversammlung erforderlich. Die Hauptversammlung entscheidet über oder gegen eine Aufnahme. An jeder ordentlichen Hauptversammlung wird mittels der Mitgliederliste festgehalten, in welcher Mitgliederkategorie das Mitglied für das kommende Vereinsjahr aufgeführt werden möchte. Ist das einzelne Mitglied an der ordentlichen Hauptversammlung verhindert, so wird das Mitglied automatisch in der letztjährigen Kategorie aufgeführt.

           

Aktivmitglieder:

In der Kategorie Aktivmitglieder sind alle Mitglieder aufgeführt die das Vereinsleben aktiv unterstützen. Das heisst an den Umzügen und den diversen Anlässen unter dem Jahr teilnehmen.

           

Ehrenmitglieder:

Ehrenmitglieder werden durch die Hauptversammlung gewählt, welche mindestens 20 Jahre Aktivmitglied der Ryffe Lüt Wangen waren, oder wer sich durch besondere Verdienste in irgendwelcher Form für den Verein eingesetzt hat. Vorschläge für eine Ehrenmitgliedschaft sind dem jeweiligen Präsidenten vier Kalenderwochen vor der Hauptversammlung zu melden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

           

 

 

Passivmitglieder:

Passivmitglieder unterstützen die Ryffe Lüt Wangen mit ihrem Jahresbeitrag. Er ist gleich hoch wie für Aktivmitglieder. Sie haben beratende Stimme aber kein Stimm- und Wahlrecht.

 

 

 

 4. Austritte

 

Die Mitgliedschaft endigt durch Tod, Austritt oder Ausschluss durch die Hauptversammlung. Der Austritt ist schriftlich zu erklären und dem jeweiligen Präsidenten spätestens eine Woche nach Erhalt der Einladung zur Generalversammlung einzureichen. Mit Beendigung der Mitgliedschaft geht jeglicher Anspruch auf das Vereinsvermögen verloren. Das Kostüm und die Leihmaske muss laut Empfangsliste in tadellosem Zustand dem jeweiligen Materialverwalter abgegeben werden. Ein Austritt erfolgt immer auf Ende eines Vereinsjahres. Wer zwei aufeinanderfolgende Vereinsjahre keinen Jahresbeitrag entrichtet, wird automatisch an der Hauptversammlung vorgeschlagen ausgeschlossen zu werden. Anträge zur Ausschliessung eines oder mehreren Mitgliedern sind begründet und schriftlich mindestens vier Kalenderwochen vor der Hauptversammlung an den jeweiligen Präsidenten erforderlich.

 

 

 

 5. Vereinsjahr

 

Ein Vereinsjahr dauert von einer ordentlichen Hauptversammlung (nach Beendigung dieser) bis zum Schluss der nächsten ordentlichen Hauptversammlung.

 

 

 6. Beiträge

 

Der Mitgliederbeitrag, oder Jahresbeitrag, wird an der ordentlichen Hauptversammlung festgesetzt. Die Mitgliederbeiträge werden direkt nach der ordentlichen Hauptversammlung durch den jeweiligen Kassier eingezogen. Bei Mitgliedern die nicht an der Hauptversammlung abwesend sind, werden durch den Kassier speziell kontaktiert. Sie müssen jedoch bis spätestens am Aschermittwoch der folgenden Fasnacht eingezogen sein. Jahresbeiträge können auch im Voraus bezahlt werden, werden im Falle eines Austritts aber nicht mehr zurückerstattet.

 

 

 

7. Organisation

 

Die Hauptversammlung findet im letzten Quartal eines Kalenderjahres statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen werden vom Vorstand einberufen, sofern er dies im Interesse des Vereins als nötig erachtet.

Ferner auf Begehren von 1/5 der Stimmberechtigten Mitglieder. Ein solches Begehren muss die Verhandlungsgründe bezeichnen und kurz umschreiben.

Bei Wahlen- und Abstimmungen gilt in jedem Fall das absolute Mehr. Bei einem Unentschieden hat der Gesamtvorstand die entscheidende Stimme. Herrscht innerhalb des Vorstand auch Unentschieden, so hat der Präsident die entscheidende Stimme.

 

 

8. Hauptversammlung

 

Die Geschäfte der ordentlichen Hauptversammlung sind:

1. Appell

2. Wahl eines Stimmenzählers / einer Stimmenzählerin

3. Protokoll der letzten ordentlichen und ausserordentlichen Hauptversammlung

4. Mutationen (Ein- und Austritte)

5. Jahresbericht – Rückblick des Präsidenten

6. Kassa- und Revisorenbericht

7. Festsetzung des Jahresbeitrags

8. Wahl des Vorstands und der Revisoren

9. Festsetzung des Vorstandsgeldes

10. Tätigkeitsprogramm

11. Anträge

12. Ehrungen

13. Verschiedenes

Anträge müssen mindestens drei Wochen vor einer Hauptversammlung dem jeweiligen Präsidenten schriftlich eingereicht werden. Die Traktandenliste muss jedem Mitglied mindestens vier Wochen vor der Hauptversammlung vorliegen.

 

 

9. Vorstand

 

Der Vorstand hält im angemessenen Rahmen Sitzungen ab, die der Organisation der Ryffe Lüt Wangen dienen und setzt sich aus mindestens fünf und maximal sieben Mitgliedern wie folgt zusammen:

 

Präsident

Vizepräsident

Kassier

Aktuar

Materialverwalter

1. Beisitzer     (evtl.)

2. Beisitzer     (evtl.)

Präsident, Aktuar und der 1. Beisitzer werden in den geraden Kalenderjahren gewählt, der übrige Vorstand in den ungeraden Kalenderjahren. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Die Amtsdauer kann nur durch die Hauptversammlung geändert werden. Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind wie folgt:

           

Präsident:

Der Präsident vertritt die Gesellschaft nach innen und aussen. Er hat zusammen mit dem Aktuar und dem Kassier die rechtsverbindliche Unterschrift. Er leitet die Versammlungen und Sitzungen und ist für die Vollziehung der Statuten und Beschlüsse verantwortlich. Er verfasst den Jahresbericht und setzt sich für das gedeihen der Ryffe Lüt Wangen ein.

           

Vizepräsident:

Der Vizepräsident vertritt den Präsidenten und dessen Aufgaben bei dessen Verhinderung.

 

Kassier:

Der Kassier ist Rechnungsführer der Gesellschaft. Er hat der Versammlung einen Rechnungsabschluss vorzulegen, welcher durch die Revisoren geprüft worden ist. Er hat eine separate Rechnung für die Wurst- & Brotkasse und für die allgemeine Kasse zu führen.

 

Aktuar:

Der Aktuar hat alle ihm vom Vorstand zugewiesenen schriftlichen arbeiten zu verrichten. Er ist Protokollführer aller Versammlungen und des Vorstandes.

           

Materialverwalter

Der Materialverwalter führt ein Verzeichnis über sämtliches Inventar der Ryffe Lüt Wangen. Er sorgt für sachgemässe Verwaltung.

Beisitzer:

Die Beisitzer haben innerhalb des Vorstands keine speziellen Aufgaben. Sie stehen ihm aber mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

Jedes einzelne Vorstandsmitglied ist dem Verein gegenüber für seine Amtsführung sowie für ihm anvertrautes Gut verantwortlich und haftbar.

Dem Vorstand steht ein Kredit für unvorhergesehene, ausserordentliche Ausgaben bis zu 700.- sFr. (pro Sache, Rechnung) zur Verfügung.

Der Vorstand erhält für seine Arbeit einen jährlichen Betrag, welcher an der Generalversammlung bestimmt wird und über den er frei Verfügen kann.

 

 

10.  Revisoren

 

Die Revisoren prüfen vor jeder ordentlichen Hauptversammlung die Rechnung des Kassier. Sie empfehlen der Versammlung die Rechnung zur Annahme oder zur Ablehnung. Der 1. Revisor wird in den geraden Kalenderjahren gewählt, der 2. Revisor in den ungeraden Kalenderjahren. Beide werden für zwei Vereinsjahre gewählt.

 

 

11.  Auflösung

 

Zur Auflösung der Ryffe Lüt Wangen ist die Zustimmung von 2/3 aller Mitglieder notwendig. Das Vereinsvermögen sowie die Masken, Kostüme und das restliche Inventar wird der Gemeinde Wangen, SZ auf zehn Jahre bis zur Neugründung einer Fasnachtsgesellschaft mit gleichem oder ähnlichem Sinn und Zweck entstanden ist, zur Verwaltung übergeben.

 

12.  Statuten

 

Statutenrevisionen können nur an einer Hauptversammlung von zwei Drittel aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder angenommen werden. Statutenänderungen müssen auf der Traktandenliste stehen.

 

Vorstehende Statuten sind an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 6. Januar 2001 angenommen worden. Sie treten ab sofort in Kraft. Die bisherigen Statuten vom 6. Januar 1974 sowie darauf bezügliche Beschlüsse werden aufgehoben.

 

Die Statuten der Ryffe Lüt Wangen sind jedem Mitglied auszuhändigen.

 

 

 

8855 Wangen, den 6. Januar 2001

           

 der Präsident:             Guido Schaffhauser

 

 die Aktuarin:                Irene Amrein

  

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